GmbH und AG: Informationen zur Rechtsform und den Haftungsbedingungen
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft) zählen zu den bedeutsamsten Kapitalgesellschaften der heutigen Wirtschaft. So können sich auch Wirtschaftsprüfer zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zu diesen Rechtsformen zusammenschließen.
Eine spezielle Rechtsform für Aktiengesellschaften stellt die Europäische Gesellschaft (kurz: SE) dar. Diese ist gemeint, wenn Wirtschaftsprüfer innerhalb der Europäischen Union tätig sind.
Privatvermögen der Gesellschafter bleibt bei Schadensersatzansprüchen unberührt
Gemäß der haftungsrechtlichen Grundstruktur haftet bei der GmbH und der AG ausschließlich die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Dies gilt sowohl für Schadensersatzansprüche aus beruflicher Haftung als auch für sonstige Forderungen (z.B. Miete, Kauf). Das Privatvermögen der einzelnen Gesellschafter bleibt also unberührt.
Mindestversicherungssumme und Haftungsbegrenzung im Überblick
Die Mindestversicherungssumme der gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung beträgt für Wirtschaftsprüfer 1.000.000 Euro. Für GmbH und AG liegt der Mindestdeckungsschutz ebenfalls bei 1.000.000 Euro pro Versicherungsfall. In bestimmten Situationen kann jedoch eine höhere Summe erforderlich sein.
Wirtschaftsprüfer-GmbHs und -AGs haben die Möglichkeit, die Haftung für fahrlässig verursachte Schäden gegenüber ihren Mandanten zu beschränken. Erforderlich ist hierfür eine vertraglich fixierte Haftungsbegrenzung. Diese kann zum Einen mittels einer individuellen Vereinbarung mit dem jeweiligen Mandanten erfolgen. Die Haftung lässt sich hierbei auf die Höhe der Mindestversicherungssumme reduzieren. Zum Anderen ist es möglich, die Haftungsbegrenzung im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzuführen. In diesem Fall muss sich die Haftung jedoch auf das Vierfache der Mindestversicherungssumme beschränken.