• Unsere Leistungen

    Innerhalb unserer ganzheitlichen Beratung und Betreuung bieten wir Versicherungskonzepte nach Wunsch und Maß in Kombination mit einem individuellen und persönlichen Service. Daraus resultiert auch unser Credo: Persönlich beraten - leistungsstark abgesichert.

  • Unsere Philosophie

    Unser zentrales Anliegen ist es, unseren Mandanten den bestmöglichen Versicherungsschutz zu bieten. Wir beraten unabhängig, objektiv und qualitätsorientiert. Um unseren eigenen Leistungsansprüchen gerecht zu werden, erweitern wir unser Know-how in einem ständigen Prozess.

  • Unsere Referenzen

    Unsere Mandanten schätzen unsere sachversändige Beratung sowie die von uns vermittelte Absicherung. Zusammen bilden sie einen branchenübergreifenden und deutschlandweiten Mandantenkreis.

GmbH und AG: Informationen zur Rechtsform und den Haftungsbedingungen

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft) zählen zu den bedeutsamsten Kapitalgesellschaften der heutigen Wirtschaft. So können sich auch Wirtschaftsprüfer zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zu diesen Rechtsformen zusammenschließen.

Eine spezielle Rechtsform für Aktiengesellschaften stellt die Europäische Gesellschaft (kurz: SE) dar. Diese ist gemeint, wenn Wirtschaftsprüfer innerhalb der Europäischen Union tätig sind.

Privatvermögen der Gesellschafter bleibt bei Schadensersatzansprüchen unberührt

Gemäß der haftungsrechtlichen Grundstruktur haftet bei der GmbH und der AG ausschließlich die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Dies gilt sowohl für Schadensersatzansprüche aus beruflicher Haftung als auch für sonstige Forderungen (z.B. Miete, Kauf). Das Privatvermögen der einzelnen Gesellschafter bleibt also unberührt.

Mindestversicherungssumme und Haftungsbegrenzung im Überblick

Die Mindestversicherungssumme der gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung beträgt für Wirtschaftsprüfer 1.000.000 Euro. Für GmbH und AG liegt der Mindestdeckungsschutz ebenfalls bei 1.000.000 Euro pro Versicherungsfall. In bestimmten Situationen kann jedoch eine höhere Summe erforderlich sein.

Wirtschaftsprüfer-GmbHs und -AGs haben die Möglichkeit, die Haftung für fahrlässig verursachte Schäden gegenüber ihren Mandanten zu beschränken. Erforderlich ist hierfür eine vertraglich fixierte Haftungsbegrenzung. Diese kann zum Einen mittels einer individuellen Vereinbarung mit dem jeweiligen Mandanten erfolgen. Die Haftung lässt sich hierbei auf die Höhe der Mindestversicherungssumme reduzieren. Zum Anderen ist es möglich, die Haftungsbegrenzung im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzuführen. In diesem Fall muss sich die Haftung jedoch auf das Vierfache der Mindestversicherungssumme beschränken.