• Unsere Leistungen

    Innerhalb unserer ganzheitlichen Beratung und Betreuung bieten wir Versicherungskonzepte nach Wunsch und Maß in Kombination mit einem individuellen und persönlichen Service. Daraus resultiert auch unser Credo: Persönlich beraten - leistungsstark abgesichert.

  • Unsere Philosophie

    Unser zentrales Anliegen ist es, unseren Mandanten den bestmöglichen Versicherungsschutz zu bieten. Wir beraten unabhängig, objektiv und qualitätsorientiert. Um unseren eigenen Leistungsansprüchen gerecht zu werden, erweitern wir unser Know-how in einem ständigen Prozess.

  • Unsere Referenzen

    Unsere Mandanten schätzen unsere sachversändige Beratung sowie die von uns vermittelte Absicherung. Zusammen bilden sie einen branchenübergreifenden und deutschlandweiten Mandantenkreis.

Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer – Informationen zur Notwendigkeit

Wirtschaftsprüfer sind für betriebswirtschaftliche Prüfungen zuständig. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Prüfung von Jahresabschlüssen verschiedener Unternehmen. Je nach Resultat wird dann ein entsprechender Bestätigungsvermerk erteilt. Da gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, wie die von Jahresabschlüssen oder Lagerberichten, ausschließlich von Wirtschaftsprüfern vorgenommen werden dürfen, ist hier von den Vorbehaltsaufgaben eines Wirtschaftsprüfers bzw. den sogenannten Pflichtprüfungen die Rede.

Darüber hinaus werden Wirtschaftsprüfer oftmals damit beauftragt, freiwillige Prüfungen durchzuführen oder sind in steuerberatender Funktion tätig. Die letztgenannte Tätigkeit unterscheidet sich jedoch nicht von der eines Steuerberaters.

Kleine Unachtsamkeiten können zu Schäden in Millionenhöhe führen

Unterläuft dem Wirtschaftsprüfer bei seiner Arbeit ein Fehler, indem er beispielsweise einen Bestätigungsvermerk über die Richtigkeit eines Jahresabschlusses erteilt, obwohl dieser in Wahrheit fehlerhaft ist, kann dies hohe finanzielle Schäden zur Folge haben. Nicht selten liegen diese auch im sechs- oder siebenstelligen Bereich. Da solche Kosten persönlich nicht tragbar sind, besteht für Wirtschaftsprüfer die Pflicht einer Berufshaftpflichtversicherung.