Gesellschaftsformen für Wirtschaftsprüfer: Informationen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung
Mit dem Ziel der gemeinschaftlichen Berufsausübung können sich Steuerberater zu verschiedenen Gesellschaftsformen zusammenschließen. Erfüllt die gewählte Gesellschaftsform zudem bestimmte Kriterien, wie beispielsweise die verantwortliche Führung, wird diese von der Wirtschaftsprüferkammer als Wirtschaftsprüfergesellschaft anerkannt.
Der Zusammenschluss zu einer Gesellschaftsform ist jedoch nicht nur Wirtschaftsprüfern unter sich vorbehalten. Ebenso können sich diese mit Vertretern einiger anderer Berufsgruppen zusammenschließen. Hierzu gehören vereidigte Buchprüfer, Steuerberater sowie Rechts- und Patentanwälte.
Wahl der Gesellschaftsform hat Auswirkungen auf die haftungsrechtlichen Grundlagen
Durch den Zusammenschluss zu einer konkreten Gesellschaftsform werden nicht nur innerbetriebliche Organisation und Strukturen bestimmt. Vielmehr wird mit der Wahl der Rechtsform auch festgelegt, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen in Folge eines Schadensersatzanspruches greifen.
Einen Überblick zu den haftungrechtlichen Grundsätzen gibt es zu folgenden Gesellschaftsformen: