• Unsere Leistungen

    Innerhalb unserer ganzheitlichen Beratung und Betreuung bieten wir Versicherungskonzepte nach Wunsch und Maß in Kombination mit einem individuellen und persönlichen Service. Daraus resultiert auch unser Credo: Persönlich beraten - leistungsstark abgesichert.

  • Unsere Philosophie

    Unser zentrales Anliegen ist es, unseren Mandanten den bestmöglichen Versicherungsschutz zu bieten. Wir beraten unabhängig, objektiv und qualitätsorientiert. Um unseren eigenen Leistungsansprüchen gerecht zu werden, erweitern wir unser Know-how in einem ständigen Prozess.

  • Unsere Referenzen

    Unsere Mandanten schätzen unsere sachversändige Beratung sowie die von uns vermittelte Absicherung. Zusammen bilden sie einen branchenübergreifenden und deutschlandweiten Mandantenkreis.

Informationen und Hinweise zur Versicherungspflicht

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für selbstständig tätige Wirtschaftsprüfer gesetzlich vorgeschrieben. Auf diese Weise soll die Deckung der sich aus ihrer Berufstätigkeit entstehenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden gewährleistet werden. Die Versicherungspflicht besteht unabhängig von der Tatsache, ob der besagte Wirtschaftsprüfer Pflichtprüfungen durchführt oder nicht. Ebenso sind alle anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Versicherungspflicht entfällt, wenn der Wirtschaftsprüfer ausschließlich in einem Angestelltenverhältnis tätig ist. Auch einfache Partnerschaftsgesellschaften unterliegen keiner Versicherungspflicht. Hier müssen lediglich die im Rahmen dieser tätigen Wirtschaftsprüfer versichert sein.

Besonderheiten der Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer

Bei bestimmten Konstellationen reicht eine herkömmliche Berufshaftpflichtversicherung jedoch nicht aus. Betroffene Wirtschaftsprüfer müssen in solchen Situationen ihren Versicherungsschutz häufig ergänzen. Zwei hierfür typische Fälle werden im Folgenden erläutert: