Informationen und Hinweise zur Versicherungspflicht
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für selbstständig tätige Wirtschaftsprüfer gesetzlich vorgeschrieben. Auf diese Weise soll die Deckung der sich aus ihrer Berufstätigkeit entstehenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden gewährleistet werden. Die Versicherungspflicht besteht unabhängig von der Tatsache, ob der besagte Wirtschaftsprüfer Pflichtprüfungen durchführt oder nicht. Ebenso sind alle anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Die Versicherungspflicht entfällt, wenn der Wirtschaftsprüfer ausschließlich in einem Angestelltenverhältnis tätig ist. Auch einfache Partnerschaftsgesellschaften unterliegen keiner Versicherungspflicht. Hier müssen lediglich die im Rahmen dieser tätigen Wirtschaftsprüfer versichert sein.
Besonderheiten der Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer
Bei bestimmten Konstellationen reicht eine herkömmliche Berufshaftpflichtversicherung jedoch nicht aus. Betroffene Wirtschaftsprüfer müssen in solchen Situationen ihren Versicherungsschutz häufig ergänzen. Zwei hierfür typische Fälle werden im Folgenden erläutert:
- Interprofessionelle Sozietät mit Steuerberater oder Rechtsanwalt: Ein besonderer Versicherungsschutz wird erforderlich, wenn eine interprofessionelle Sozietät zwischen Wirtschaftsprüfern und einem Steuerberater oder Rechtsanwalt vorliegt. In solchen Fällen gilt die sogenannte erweiterte Versicherungspflicht. Dabei muss der jeweilige Wirtschaftsprüfer der für ihn zuständigen Kammer nachweisen, dass der Versicherungsschutz selbst bei einer gesamtschuldnerischen Inanspruchnahme für jeden Versicherungsfall uneingeschränkt verfügbar ist.
- Doppelte Tätigkeit: Wirtschaftsprüfer, die zugleich als Rechtsanwälte tätig sind, müssen für jede ihrer Tätigkeiten eine separate Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass für dieselbe Pflichtverletzung nicht beide Versicherungsverträge beansprucht werden können. Die beiden Versicherungssummen werden also nicht addiert, sondern es greift der höhere Versicherungsschutz. Wirtschaftsprüfer, die hingegen zusätzlich als Steuerberater arbeiten benötigen keine zweite Versicherung. Grund hierfür ist, dass Wirtschaftsprüfer gesetzlich zur steuerlichen Beratung befugt sind. Damit ist die steuerberatende Tätigkeit automatisch mitversichert. Wichtig: Sollte eine separate Zulassung als Steuerberater gewünscht sein, bedarf es für die Steuerberaterkammer einer Versicherungsbestätigung des Versicherers, was aber in der Regel kein Problem darstellt.