• Unsere Leistungen

    Innerhalb unserer ganzheitlichen Beratung und Betreuung bieten wir Versicherungskonzepte nach Wunsch und Maß in Kombination mit einem individuellen und persönlichen Service. Daraus resultiert auch unser Credo: Persönlich beraten - leistungsstark abgesichert.

  • Unsere Philosophie

    Unser zentrales Anliegen ist es, unseren Mandanten den bestmöglichen Versicherungsschutz zu bieten. Wir beraten unabhängig, objektiv und qualitätsorientiert. Um unseren eigenen Leistungsansprüchen gerecht zu werden, erweitern wir unser Know-how in einem ständigen Prozess.

  • Unsere Referenzen

    Unsere Mandanten schätzen unsere sachversändige Beratung sowie die von uns vermittelte Absicherung. Zusammen bilden sie einen branchenübergreifenden und deutschlandweiten Mandantenkreis.

Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReg) verändert 2016 die Branche der Wirtschaftsprüfer tiefgreifend

Nach langem Ringen und intensiven Verhandlungen hat der Bundestag in den vergangenen Tagen eines der wichtigsten Gesetze für die Wirtschaftsprüferbranche der letzten 10 Jahre verabschiedet. Das neue Gesetz mit dem etwas sperrigen Namen Abschluss­prüfer­aufsichts­reform­gesetz (APAReg) setzt die EU-Vorgaben aus dem letzten Sommer um und wird am 17. Juni 2016 in Kraft treten. Neben einigen wesentlichen Veränderungen befürchten Wirtschaftsprüfer vor allem, dass mit dem Gesetz das Maß an Selbstverwaltung der Branche abnimmt.

Furcht vor einer Schwächung des Berufsstandes – inwiefern?

Zum einen gibt es die Befürchtung vor einer generellen Schwächung des Berufsstandes, zum anderen auch vor einer Schwächung per Gesetz.

Momentan liegt die Zuständigkeit für Unternehmen von öffentlichem Interesse – also bei am Kapitalmarkt aktiven Unternehmen, Banken und Versicherungen – noch bei der Wirtschaftsprüferkammer (WPK), die als erste Instanz agiert. Das soll sich jedoch durch das neue Gesetz ändern. Künftig soll hier die öffentliche Prüferaufsicht, ehemals APAK, tätig sein. Darüber hinaus soll diese Prüferaufsicht Mitspracherecht bei Betrieben ohne öffentlichem Interesse haben, sodass sie bei Entscheidungen der WPK ein Veto einlegen kann. Die Selbstverwaltung der WPK besteht damit de facto nur noch auf dem Papier.

Auch auf strafrechtlicher Seite kommt es zu Neuerungen. Bisher konnten nur einzelne Personen des Berufsstandes mit Sanktionen bedacht werden. Das soll auch bei deren Prüfgesellschaften möglich sein. Außerdem können Berufspflichtverstöße, die im Rahmen einer Qualitätskontrolle auftauchen, durch die Berufsaufsicht mit Verfahren und Sanktionen bedacht werden.

Neuordnung der Prüferaufsicht zu Lasten des Ansehens und der Angestellten

 Im Zuge des neuen Gesetzes wird es auch zu einer kompletten Umstrukturierung der Prüferaufsicht kommen. Konkret bedeutet dies, dass die APAK in ihrer heutigen Form aufgelöst wird und in das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) transferiert werden soll. Dort werden Beschlusskammern die Entscheidungen herbeiführen und die Prüferaufsicht wird unter neuem Namen, APAS, agieren.

Die Verantwortlichen der Prüferaufsicht sehen dieser Entwicklung skeptisch entgegen. So befürchten sie beispielsweise eine Minderung des Ansehens. Außerdem werden nicht alle Angestellten beim Transfer übernommen und künftig geringere Löhne gezahlt, da nur nach den Tarifen des öffentlichen Dienstes entlohnt werden soll. Dies könnte letztlich eine Qualitätsminderung nach sich ziehen, weil immer weniger hoch qualifizierte Mitarbeiter rekrutiert werden könnten.